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   BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74   

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BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74 (https://dejure.org/1974,3271)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1974 - 3 StR 117/74 (https://dejure.org/1974,3271)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1974 - 3 StR 117/74 (https://dejure.org/1974,3271)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der tätlichen Abwehr eines ehrverletzenden Angriffs durch Worte - Zurechnungsfähigkeit bei sklerotisch bedingter Neigung zu affektiven Reaktionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 194
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74
    Gegenüber einem ehrverletzenden Angriff durch Worte ist daher unter Anlegung eines strengen Maßstabs besonders sorgfältig zu prüfen, ob eine tätliche Abwehr nach Art und Maß angebracht ist (BGHSt 3, 217; OLG Hamm JMBl NRW 1961, 141); nur ausnahmsweise ist in solchen Fällen eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung (Baldus in LK, 9. Aufl. 1970, Rdn 12 zu § 53 StGB).
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74
    Außerdem war es ihm zuzumuten, den Angriffen des schwer Betrunkenen durch einfaches Sichentfernen auszuweichen; seine Ehre wäre dadurch ernstlich nicht berührt worden (vgl. BGHSt 5, 245, 248; OLG Frankfurt/Main, VRS 40, 424).
  • RG, 04.05.1932 - II 384/32

    1. Muß der mit einem tätlichen Angriff Bedrohte sich darauf beschränken, die

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74
    Wenn er selbst nicht in der Lage war, durch das Leben des Verletzten nicht gefährdende Faustschläge zum Ziel zu kommen, so hätte er sich der Hilfe der ohnehin auf seiner Seite stehenden Gäste bedienen müssen, von denen einer schon dabei war, den Angreifer zu beruhigen, bevor der Angeklagte auf dem Schauplatz erschien (vgl. RGSt 66, 244; 71, 33; RG HRR 1937 Nr. 1617).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Dabei wird zum Teil bereits mit dem Einreichen eines Schriftsatzes mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen ein Versuchsbeginn angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 553/73, bei Dallinger MDR 1975, 194, 197; BayObLG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 5 StR 79/94, NJW 1996, 406, 408; zustimmend Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 279 und Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 336), zum Teil erst bei Kenntnisnahme des Richters von der unrichtigen Behauptung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - Ws 472/81, NStZ 1982, 247).
  • OLG Köln, 06.08.2002 - 4 UF 76/01

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen versuchten Prozessbetrugs

    Der Versuch des Prozeßbetrugs beginnt nach ganz herrschender Meinung, der der Senat folgt, bereits mit dem Einreichen bewußt unwahren Parteivorbringens bei Gericht (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 22; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194, 197; BayObLG NJW 1996, 406, 408; OLG Bamberg NStZ 1982, 247 m. Anm. Hilger aaO 248; Momsen NStZ 1999, 306, 307; vgl. auch BGHSt 43, 317, 319 sowie bereits BGHSt 24, 257, 260 f. zum Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehls alten Rechts).
  • BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91

    Notwehr gegen Ehrangriffe; Erforderlichkeit der Verteidigung gegenüber dem

    Gegenüber Kindern und anderen ohne Schuld Handelnden kann es geboten sein, auf Abwehr zu verzichten (Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 32 Rn. 19 m.w.Nachw.), weil das Recht zur Verteidigung überall da entfällt, wo der Angegriffene die Rechtsverletzung auf andere weise abwenden kann, ohne seiner eigenen Ehre etwas zu vergeben oder sonst seine Belange zu verletzen (BGESt 5, 245/248; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194 f.).

    Ferner ist gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung (BGHSt 3, 217/218; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194 f.).

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 11 UF 68/03

    Unterhaltsrecht: Zur Frage der mutwilligen Verletzung schwerwiegender

    Der Versuch des Prozessbetrugs beginnt dabei bereits mit dem Einreichen bewusst unwahren Parteivorbringens bei Gericht (OLG Koblenz OLGR 1997, 245 unter Hinweis auf Tröndle/Fischer, 50. Aufl., § 263 StGB Rz. 22; BGH bei Dallinger, MDR 1975, 194 [197]; BayObLG v. 23.2.1995 - 5 St RR 79/94, CR 1995, 750 = NJW 1996, 406 [408]; OLG Bamberg v. 22.12.1981 - Ws 474/81, NStZ 1982, 247 m. Anm. Hilger, NStZ 1982, 248).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß von der Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit auch Vorgänge und Prozeßhandlungen erfaßt werden, die mit dem Teil der Hauptverhandlung, für den der Ausschluß der Öffentlichkeit angeordnet worden ist, in unmittelbarem Zusammenhang stehen und sich aus ihm unmittelbar ergeben (Entscheidungen vom 28. Januar 1971 in GA 1972, 184 sowie vom 7. Mai 1974 bei Dallinger in MDR 1975, 194, 198).
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